Kfz-Wiederzulassung in Neuenkirchen
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Neuenkirchen wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Neuenkirchen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Neuenkirchen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Neuenkirchen
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Neuenkirchen einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Neuenkirchen (ANK, GW, OVP, PW, SBG, UEM, VG, WLG) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Vorpommern-Greifswald.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Neuenkirchen benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und ANK, GW, OVP, PW, SBG, UEM, VG, WLG-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte ANK, GW, OVP, PW, SBG, UEM, VG, WLG-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Neuenkirchen
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Neuenkirchen:
Zuständige Zulassungsstelle Neuenkirchen
Landkreis Vorpommern-Greifswald – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Friedländer Landstraße 21 d17389 Anklam
Mecklenburg-Vorpommern
Öffnungszeiten: Mo 08:00-12:00, Di 08:00-12:00 13:00-17:30, Mi 09:00-11:00, Do 08:00-12:00 13:00-16:00, Fr 08:00-12:00, Sa-So geschlossen
Kontakt
- Telefon:
- 03834-8760-3690
- E-Mail:
- kfz@kreis-vg.de
Wiederzulassung in Neuenkirchen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Neuenkirchen. Zuletzt aktualisiert: 25.10.2026.